Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wenn ein Rechtsanwalt diesen Titel führen möchte, muss er besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht nachweisen. Hierfür ist eine Teilnahme an einem mindestens 120 Stunden umfassenden Fachanwaltslehrgang sowie das Bestehen mehrere schriftlicher Prüfungen zu fast allen Gebieten des Arbeitsrechts (z.B. Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte und Jugendliche), Sozialversicherungsrecht, Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht etc.) notwendig.

 

Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt vor der Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht nachweisen, dass er besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht gesammelt hat. Hierfür muss er eine dreistellige Anzahl von Fällen im Arbeitsrecht selbstständig und weisungsfrei bearbeitet haben. Mindestens 50 hiervon müssen sogenannte „gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren“ (also Verfahren vor dem Arbeitsgericht) gewesen sein.

 

Wenn ein Rechtsanwalt dies alles nachweisen kann, hat ihm die Rechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu verleihen.

Im Frühling 2012 erlaubte mir die zuständige Rechtsanwaltskammer Nürnberg wegen meiner besonderen arbeitsrechtlichen Kenntnisse den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.

 

Seiter muss ich mich, wie alle Rechtsanwälte, die einen Fachanwaltstitel tragen, im Arbeitsrecht weiter- bzw. fortbilden. Hierfür muss ich pro Kalenderjahr an mindestens fünfzehn Fortbildungsstunden teilnehmen.

 


"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist."                                                 Graham Chapman